Rechtskritik von rechts – Angriff auf den Rechtsstaat
Nicht erst seit dem Aufstieg des Rechtspopulismus werden die subjektiven Rechte als Basis der liberalen Gesellschaft von rechts kritisiert. Moniert wird, dass liberale Rechtskonzeptionen sich gleichgültig gegenüber politischen oder religiösen Gemeinschaften verhalten. Der universalistische, auf die Aufklärung zurückgehende Anspruch des Rechts (wie Freiheit der Religionsausübung, Meinungs- und Pressefreiheit usw.), so die Kritik, behandle Ungleiches gleich und missachte die ethnischen oder kulturellen Unterschiede zwischen den Völkern.
Diese in rechten Diskussionszusammenhängen unter dem Label eines „Ethnopluralismus“ verhandelte Idee kultureller Verschiedenheit von Völkern findet ihren politischen Ausdruck in der Forderung nach einer Verfassungssubstanz auf Grundlage völkischer oder kultureller Sittlichkeit. In einer solchen sozialen Ordnung auf Grundlage eines je besonderen „Nationalcharakters“ stehen die historisch abgeleiteten und kulturell gerechtfertigten Rechte über den bürgerlichen Rechten (z.B. in Form der Menschenrechte).
Ausgehend vom klassischen Konservatismus des 18. Jahrhunderts und den Positionen Carl Schmitts wird Ingo Elbe in die rechte Debatte zur Kritik abstrakt-allgemeiner Rechte einführen und zugleich Verbindungslinien zu postfaschistischen und postmodernen Rechtskritiken aufzeigen, denn in der Idee der Sittlichkeit als unvermittelte Gestaltungsmacht des politischen Gemeinwesens und der positiven Bezugnahme auf kollektive Identitäten treffen sich gegenwärtig rechte und linke Positionen.