Ingo Elbe

XVIII. Machttheorie des Rechts oder Rechtstheorie der Macht? Thomas Hobbes’ politische Philosophie

Thomas Hobbes ist einer derjenigen Autoren, die elementare Beiträge zur Selbstverständigung der bürgerlichen Gesellschaft geliefert haben und zugleich mit der Absicht der Apologie derselben deren objektiven Zynismus offen ausgesprochen haben. Insbesondere die Reflexion der Verwobenheit von bürgerlichem Sekuritätsstreben, instrumenteller Rationalität aus besitzindividualistischer Perspektive und absoluter Herrschaft, von Recht und Macht, kurz: des Preises, den das bürgerliche Subjekt für die Existenz wechselseitiger privatautonomer Freiheit zu zahlen hat, ist es, die Hobbes’ Mitte des 17. Jahrhunderts formulierte politische Philosophie nach über 350 Jahren nicht verstaubt erscheinen lassen. Das bürgerliche Denken hat er dabei zwar entscheidend geprägt, aber kaum einer der nach ihm kommenden Theoretiker des Staates ist ohne eine empörte Verurteilung oder wenigstens Entschärfung seiner Prämissen und Schlussfolgerungen ausgekommen, um das Geschäft der Rechtfertigung des modernen Gewaltmonopols weiter betreiben zu können.
Im Vortrag sollen Grundzüge und Probleme des Hobbesschen Versuchs einer Legitimation staatlicher Gewalt dargestellt werden.