Ingo Elbe
XIX. Privateigentum – „tief im Wesen des Menschen“ begründet? Zur Entstehung und Kritik des bürgerlichen Eigentumsbegriffs
Der Begriff des Privateigentums ist einer der zentralen Begriffe, auf dem die moderne Gesellschaft ihr Selbstverständnis aufbaut. Privateigentum wird als „dem“ Menschen angemessene Aneignungs- und Rechtsform von Gütern begriffen – die bürgerliche Gesellschaft damit als vernünftig und dem Wesen des Menschen angemessene legitimiert.
Die bei weitem einflussreichste Fassung, ja die Begründung des modernen Privateigentumsbegriffs findet sich in der 1689 veröffentlichten Zweiten Abhandlung über die Regierung von John Locke. Locke leitet das Recht auf Privateigentum aus dem Wesen des Menschen ab, genauer: aus der „Vermischung“ seiner Fähigkeiten mit Sachgütern durch Arbeit. Privateigentum wird damit erstmals in der politischen Ideengeschichte systematisch als vorsoziales Rechtsinstitut begründet und damit dem aufstrebenden Bürgertum eine nachhaltige Legitimationsgrundlage geschaffen, die noch im BGB nachwirkt. Auch viele Kritiken am Kapitalismus wurden von dieser „Arbeitstheorie des Eigentums“ geprägt („Eigentum (der Ausbeuter) ist Diebstahl“, „Recht auf den vollen Arbeitsertrag“ usw.).
Der Vortrag soll Lockes Ansatz in seinen Grundzügen und ideengeschichtlichen Konstellationen vorstellen und einer Kritik unterziehen. Die Widersprüche des ökonomischen Liberalismus sollen dabei ebenso deutlich werden, wie die gemeinsamen (falschen) Grundlagen, die viele linke Eigentumstheorien mit ihrem liberalen Widerpart teilen.