Ingo Elbe
Privateigentum – „tief im Wesen des Menschen“ begründet?
Entstehung und Kritik des liberalen Eigentumsbegriffs
Das Privateigentum ist das rechtliche Basisinstitut der kapitalistischen Gesellschaft. Eine
begründete, d.h. rationale, Stellungnahme zu diesem Institut ist daher seit den
Anfangstagen dieser Gesellschaft eine der zentralen Aufgaben sozialphilosophischen
Denkens. Die bei weitem einflussreichste Fassung, ja die Begründung des modernen
Eigentumsbegriffs findet sich in der 1689 veröffentlichten Zweiten Abhandlung über
die Regierung von John Locke (1632 – 1704).
Hier leitet Locke das privatexklusive Eigentum an Sachgütern aus dem Selbsteigentum
der Person und der Vermischung ihrer rechtspersonalen Substanz mit Naturgegenständen
im Prozess der Arbeit ab. Privateigentum wird damit erstmals in der politischen
Ideengeschichte systematisch als vorsoziales Rechtsinstitut begründet und damit dem
aufstrebenden Bürgertum eine nachhaltige Legitimationsgrundlage geschaffen, die noch
im Bürgerlichen Gesetzbuch nachwirkt.
Im Seminar soll dieser Ansatz in seinen Grundzügen und ideengeschichtlichen
Konstellationen vorgestellt und einer Kritik unterzogen werden. Die Widersprüche des
ökonomischen Liberalismus sollen dabei ebenso deutlich werden, wie die gemeinsamen –
falschen - Grundlagen, die einige linke Eigentumstheorien mit ihrem liberalen Widerpart
teilen.
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