Andreas Arndt
Rechtsform gleich Warenform?
Zur Methode in Paschukanis’ Allgemeine Rechtslehre und Marxismus
Marxistische Theoretiker haben sich mit der Theorie des Rechts immer schwer getan. Marx hat sich zum Thema nur eher beiläufig und verstreut in unterschiedlichen Kontexten geäußert. Das Buch über den Staat, das systematisch auch über Recht hätte handeln müssen, wurde nie geschrieben. Die Rede vom juristischen Überbau – in Wahrheit eine vieldeutige Metapher – schien Vielen aber den Fall eindeutig zu machen: Recht gehört irgendwie in den Bereich der Ideologie und Herrschaftstechnik und steht in irgendeiner Entsprechung zur ökonomischen Basis der warenproduzierenden Gesellschaft.
Hier setzten allerlei Bemühungen an, das eine aus dem anderen „abzuleiten“, und in die Reihe dieser Versuche gehört auch Paschukanis‘ Allgemeine Rechtslehre und Marxismus. Rechtskategorien sind, Paschukanis‘ zufolge, „objektive[] Denkformen [...], die den objektiven gesellschaftlichen Verhältnissen entsprechen“, diese aber zugleich – in Analogie zum Warenfetischismus – mythisch verkleiden.
(erschienen in: AG Rechtskritik (Hg.): Rechts- und Staatskritik nach Marx und Paschukanis, Berlin 2017, S. 42-50)