Ingo Elbe

Autoritärer Liberalismus oder Ästhetisierung der Politik?

Anmerkungen zu Carl Schmitts Begriff des Politischen

Carl Schmitts Schriften zur Politik- und Verfassungstheorie aus den 1920er und 30er Jahren sind heute in weiten Kreisen der akademischen Rechten und Linken zum Klassiker avanciert. Man distanziert sich zwar pflichtschuldig von Schmitts Engagement im Nationalsozialismus, versucht aber mit Hilfe verschiedenster Strategien, seine Theorie von diesem politischen Bezug zu trennen. Anders als in der gegenwärtigen Apologetik wurden Schmitts autoritäre, faschistische und nationalsozialistische Theoriegehalte bereits von vielen seiner politisch liberalen, konservativen und marxistischen Zeitgenossen diagnostiziert. Die zeitgenössische Kritik, allen voran Hermann Heller und Herbert Marcuse, diagnostizierten in Schmitts Texten einen „autoritären Liberalismus“ (Heller, 1971c: 652), bzw. eine lediglich kulturelle Antibürgerlichkeit bei Verteidigung kapitalistischer Eigentumsverhältnisse. Schmitts Begriff des Politischen und seine Verfassungstheorie können demnach als Versuche gelesen werden, die liberale politische Philosophie und rechtsstaatliche Strukturen zu überwinden, ohne Kernstrukturen kapitalistischer Vergesellschaftung anzutasten. In der linken Nachkriegs-Rezeption waren es unter anderem Ingeborg Maus und Ishay Landa, die die Kompatibilität von Schmitts Politik- und Verfassungsbegriff mit antiparlamentarisch-maßnahmenstaatlichen Konzeptionen des ‚Spätkapitalismus‘ betont haben – Landa nennt Schmitt daher auch einen „anti-liberal liberal“ (Landa 2010: 165). Im Folgenden sollen einige Begründungsmuster von Schmitts Politikbegriff nachgezeichnet werden, die diese Diagnose stützen. Zugleich soll aber gezeigt werden, dass Schmitts Vision eines qualitativ totalen Staa-tes vor dem Hintergrund seines Begriffs des Politischen Elemente einer faschisti-schen Destruktions- und Opferlogik aufweist, die weit über eine autoritär-staatliche kapitalfunktionale Logik hinausweisen, d.h. „wie konsequent sein Denken antiliberal, d.h. antiindividualistisch, um den Begriff der totalen politischen Einheit kreist“ (Hofmann, 2002: 185). Damit bedient Schmitt einen Diskurs des Kampfes für Volk und Nation, den man als „’l’art pour l’art auf politischem Gebiete’“ (Schmitt, 1994b: 125), bzw. als die „Bejahung des Natur[zu]standes“ (Strauss, 2001b: 235)bezeichnen kann. Politische Einheit ist darin weit mehr als eine Willenseinheit, die dem Zweck der rationalen Koordination konkurrierender Privateigentümer dient. Auch diese irrationale Dimension von Schmitts Politikbegriff wurde bereits in den 1930er Jahren thematisiert und als „romantische Ästhet[ik] der Politik“ (Heller, 1971b: 621) oder „Ästhetisierung der Politik“ (Benjamin, 1992: 44) bezeichnet. Lassen sich Schmitts Überlegungen zum totalen Staat also durchaus noch vor die Zügel kapitalistischer Verwertungsrationalität spannen, so tendiert die Affirmation des Naturzustands zu einer destruktiven Verselbständigung des Gewalthandelns gegenüber solchen Rücksichten und ist Ausdruck der Eskalationslogik faschistischer und insbesondere nationalsozialistischer Ideologie und Praxis

Zum Text:

<doc783|left>

(Dieser Text ist eine überarbeitete Kurzversion einzelner Abschnitte aus: Ingo Elbe, Paradigmen anonymer Herrschaft. Eine spanische Übersetzung erschien hier: http://constelaciones-rtc.net/article/view/4521/5163)